Gebührenbefreiung für dein Traumhaus

Zurück zur Übersicht

Ab dem 1. April 2024 tritt eine neue Regelung in Kraft, die für alle angehenden Eigenheimbesitzer von besonderem Interesse ist. Diese Neuerung befreit Käufer von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr, sofern der Kaufpreis 500.000 Euro nicht übersteigt. Ziel ist es, den Erwerb von Eigenheimen zu vereinfachen und die Baukonjunktur anzukurbeln.

Wesentliche Punkte der Gebührenbefreiung:

  • Geltungszeitraum
    Die Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr startet am 1. April 2024 und ist bis zum 30. Juni 2026 befristet.
  • Freibetrag
    Immobilienkäufe bis zu einem Preis von 500.000 Euro sind von diesen Gebühren befreit, sofern die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird.
  • Einsparungen
    Profitiere von Einsparungen bis zu 11.500 Euro, was bis zu 40 Euro geringere monatliche Rate bei einem Finanzierungsvolumen von 400.000 Euro bedeutet.
  • Voraussetzung
    Die Immobilie muss dem dringenden Wohnbedarf dienen, und der Hauptwohnsitz muss dort angemeldet werden.

„Diese Regelung erleichtert vielen Menschen den Zugang zum eigenen Heim und bietet eine spürbare finanzielle Unterstützung. Bei ELK unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden aktiv dabei, diesen neuen Vorteil optimal zu nutzen.“
Thomas Scheriau, Geschäftsführer ELK Österreich

Nutze jetzt die Chance

Dein ELK Traumhaus wartet

Diese Neuerung stellt eine signifikante Erleichterung für den Erwerb von Eigenheimen dar und unterstützt die Mission von ELK, hochwertige und leistbare Wohnlösungen anzubieten. Jetzt ist ein idealer Zeitpunkt, um den Traum vom eigenen Haus mit ELK zu realisieren.

Max Franz

Kataloge

Entdecke unsere Häuservielfalt

Lade dir unsere Kataloge herunter und lass dich von einzigartigen Häusern inspirieren.